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Gewinnfreibetrag 2022

Wer hat Anspruch auf den Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt seit 2022 bis zu 15 % des Gewinnes.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jeder bzw. jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 15 % zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. Begünstigte Investitionen umfassen grundsätzlich abnutzbare körperliche Anlagen, Wohnbauanleihen bzw. auch andere Wertpapiere wie z.B. Bundesanleihen, Bank- und Industrieschuldverschreibungen oder bestimmte Investment- und Immobilienfonds (sofern auch zur Deckung von Pensionsrückstellungen geeignet).

Wie lange ist die Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist?

Die Nutzungsdauer bzw. Behaltefrist beträgt jeweils 4 Jahre.
Scheiden dem Betrieb gewidmete Wertpapiere vor dem Ablauf von 4 Jahren aus, so kann eine Ersatzbeschaffung durch Realinvestitionen erfolgen bzw. ist bei vorzeitiger Tilgung eine Wertpapierersatzanschaffung binnen 2 Monaten möglich.
Bei Inanspruchnahme einer Betriebsausgabenpauschalierung steht nur der Grundfreibetrag zu (dies gilt auch bei der Pauschalierung für Kleinunternehmer).

Was vermindert der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag vermindert auch die GSVG-Bemessungsgrundlage und somit neben der Steuerbelastung auch die Sozialversicherungsbelastung.

Wann steht ein Gewinnfreibetrag zu?

Der Gewinnfreibetrag wird für Gewinne ab von 30.000 € bis 175.000 € auf 13% reduziert und beträgt zwischen 175.000 € und 350.000 € 7 %, zwischen 350.000 € und 580.000 € nur mehr 4,5 %, für den darüber hinaus gehenden Teil der Gewinne entfällt der Freibetrag zur Gänze.
Der Freibetrag beträgt daher maximal 45.950 €

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