bernhart
Steuerberatung
Erstgespräch
vereinbaren

Aufbewahrungspflichten

Welche Unterlagen darf ich 2022 vernichten?

Mit 31.12.22 endet grundsätzlich die 7-jährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015. Das gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben etc.). Der Fristlauf startet mit Schluss des Kalenderjahres, für das die Verbuchung vorgenommen wurde bzw. auf das sich der Beleg bezieht.

Welche Unterlagen müssen länger aufbewahrt werden?

Weiterhin aufzubewahren sind Unterlagen, welche für ein anhängiges Abgaben- oder sonstiges behördliches/gerichtliches Verfahren von Bedeutung sind.
Unterlagen für Grundstücke bei Vorsteuerrückverrechnung sind 12 Jahre lang aufzubewahren.
Dienen Grundstücke nicht ausschließlich unternehmerischen Zwecken und wurde beim nichtunternehmerischen Teil ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen, verlängert sich die Aufbewahrungspflicht unter gewissen Voraussetzungen auf 22 Jahre.
Die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen i.Z.m. Grundstücken beträgt auch 22 Jahre, wenn mit der Vermietung zu Wohnzwecken bzw. unternehmerischen Nutzung ab 01.04.2012 begonnen wurde.

Keinesfalls sollten Unterlagen vernichtet werden, die zur Beweisführung z.B. bei Produkthaftung, Eigentums-, Bestands- und Arbeitsvertragsrecht dienen.

Beitrag Teilen:
Sie sind hier:  
Mo-Do 09:00-17:00
Fr 09:00-12:00

Telefonzeiten:
Mo-Do 09:00-16:00
Fr 09:00-12:00

Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich!
bernhart
Steuerberatung
Albertgasse 35 (rechter Eingang) Top 15
1080 Wien - Österreich
Anfahrtsplan

Telefon: +43 1 4073383
Fax: +43 1 407338366
Mail: office@bernhart-stb.at
office@bernhart.wien
Webdesign 360Creativ
menuchevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram