bernhart
Steuerberatung
Erstgespräch
vereinbaren

Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen

Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fälligkeit auf dem Konto der zuständigen Krankenversicherungsträger/in gutgebucht sind.

Die Höhe der Verzugszinsen gilt für jeweils ein Kalenderjahr und berechnet sich aus dem Basiszinssatz (der ÖNB) am 31.10.2023 zuzüglich 4 Prozentpunkte - für das Jahr 2024 betragen sie auch inflationsbedingt 7,88 % p.a. (für 2023 waren es noch 4,63 % p.a. gewesen). Zu beachten ist übrigens, dass Verzugszinsen nicht zeitraumkonform berechnet werden.
So sind etwa nach einer Lohnabgabenprüfung die gesamten nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge bei Prüfungsabschluss im Jahr 2023 mit 4,63 % p.a. zu verzinsen - bei Prüfungsabschluss im Jahr 2024 betragen die Verzugszinsen 7,88 % p.a.

Beitrag Teilen:
Sie sind hier:  
Mo-Do 09:00-17:00
Fr 09:00-12:00

Telefonzeiten:
Mo-Do 09:00-16:00
Fr 09:00-12:00

Termine sind auch außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung möglich!
bernhart
Steuerberatung
Albertgasse 35 (rechter Eingang) Top 15
1080 Wien - Österreich
Anfahrtsplan

Telefon: +43 1 4073383
Fax: +43 1 407338366
Mail: office@bernhart-stb.at
office@bernhart.wien
Webdesign 360Creativ
menuchevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram