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Arbeitnehmer/innenveranlagung 2017 bzw. Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

Was ist die Arbeitnehmer/innenveranlagung?

Neben der Pflichtveranlagung (z.B. nicht-lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730 € p.a.) gibt es auch die Antragsveranlagung, aus der ein Steuerguthaben zu erwarten ist.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Dieser Antrag ist innerhalb von 5 Jahren zu stellen. Für das Jahr 2017 läuft die Frist am 31.12.2022 ab.

Was wird berücksichtigt?

Dabei können Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. geltend gemacht werden, die im Rahmen des Freibetragsbescheids noch nicht berücksichtigt wurden.
Weitere gute Gründe für eine Arbeitnehmerveranlagung sind z.B. zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer, der Anspruch auf Negativsteuer bei geringen Bezügen, die Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales oder der unterjährige Wechsel der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers bzw. nicht ganzjährige Beschäftigung.

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