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Verlängerung Corona-Hilfspakete:

Ausfallsbonus 2:

-          Verlängerung: 3 Monate (Juli bis September 2021)

-          Wegfall Vorschuss Fixkostenzuschuss 2: nur noch Bonuszahlung (Ersatz des Umsatzausfalls)

-          Eintrittskriterium: 50 % Umsatzausfall (bisher nur 40 %) zum Vergleichszeitraum in 2019

-          Ersatzrate: Staffelung der Ersatzraten nach branchenspezifischem Rohertrag (10 %, 20 %, 30 % und 40 % - Details im Anhang)

-          Deckelung Kurzarbeit: Ausfallsbonus 2 + KUA dürfen maximal den Umsatz des Vergleichszeitraums ergeben. Das heißt, dass die Höhe des Ausfallsbonus durch abgerechnete Kurzarbeitsbeihilfen verringert werden kann.

-          Deckel Zuschuss: EUR 80.000,00 (statt bisher EUR 30.000,00)

-          Mindesthöhe Auszahlung: EUR 100,00

-          Die Antragsfristen sind um einen Monat länger als beim Ausfallsbonus 1.

-          Dividendenregelung, Boniregelung und Kündigungsregelung werden vom Fixkostenzuschuss 2 übernommen

-          Auszahlung: circa 10 bis 14 Werktage, aber am Anfang kann die Bearbeitung etwas länger dauern

Härtefallfonds Phase 3:

-          Verlängerung (= Phase 3): 3 Monate (Juli bis September 2021)

-          Eintrittskriterium: 50 % Umsatzeinbruch oder laufende Kosten können nicht gedeckt werden (Betretungsverbot als Eintrittskriterium entfällt)

-          Betrag: 600 Euro (statt bisher EUR 1.100,00 inklusive Comeback-Bonus und Zusatzbonus); maximal EUR 2.000,00

-          Zeitraum: ab 01.07.2021 (für 15. bis 30.06.2021 gibt es einen automatisierten Ersatz von 50% der Förderhöhe vom Juli 2021, hierfür ist kein eigener Antrag erforderlich)

-          Beantragungszeitraum: ab 02.08. bis 31.10.2021

-          Antragstellung: ausschließlich ONLINE und mit Ihrer persönlichen Handysignatur über die WKO-Seite möglich: https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefonds.html?_ga=2.179060260.1075713044.1585588250-1331068724.1585588250&dswid=2#

Bitte holen Sie sich rechtzeitig die Handysignatur ! (Informationen dazu finden Sie dazu hier)

ACHTUNG: Aufgrund der benötigten Handysignatur können wir den Antrag für den Härtefallfonds nicht mehr für Sie stellen. Bei Fragen sind wir aber gerne für Sie da.

-          Weitere Informationen entnehmen Sie bitte von der WKO:https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html?faq=373510wkomfaqoverview1

Verlustersatz 2:

-          Verlängerung: 6 Monate (Juli bis Dezember 2021)

-          Eintrittskriterium: mind. 50 % Umsatzausfall (bisher mind. 30% Umsatzausfall)

-          Antragstellung in 2 Tranche möglich

o   1. Tranche = 16.08.2021 bis 31.12.2021 (hier werden 70% des Ersatzes ausbezahlt)

o   2. Tranche = 01.01.2022 bis 30.06.2022 (hier werden die restlichen 30% des Ersatzes ausbezahlt)

-          Deckel: EUR 10 Millionen (beihilfenrechtlicher Rahmen)

Ausweiten von Garantien und steuerrechtlicher Maßnahmen bis Jahresende:

-          Garantien: VO-Ermächtigung für Haftungsrahmen bis 31.12.2021 verlängert, Stundung bis 31.12.2021 möglich

-          Steuerliche Maßnahmen:

o   Steuerbefreiung für Masken wird bis 31.12.2021 verlängert

o   Alkoholsteuerbefreiung für Desinfektionsmittel wird bis 31.12.2021 verlängert

Weitere Details über die genaue Ausgestaltung der verlängerten COVID-Wirtschaftshilfen finden Sie hier:www.bmf.gv.at/corona

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Adaptierung-und-Verlaengerung-von-Corona-Unterstuetzungen.html?utm_source=mailworx&utm_medium=email&utm_content=hier&utm_campaign=h%c3%a4rtefall-fonds%3a+antr%c3%a4ge+f%c3%bcr+15.+corona-monat+ab+16.+juni+m%c3%b6glich+%23hff+%23haertefallfonds+haertefall-fonds+(2021-06-16)+-+created%3a+20210614+-+sent%3a+20210616&utm_term=n%2fa#HFF

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